Erfolg für die SP Zollikon!
Das Bundesgericht urteilt wie die Vorinstanz: Das ehemalige Zolliker Alters- und Pflegeheim am See darf nicht wie geplant verkauft werden.
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Das Bundesgericht urteilt wie die Vorinstanz: Das ehemalige Zolliker Alters- und Pflegeheim am See darf nicht wie geplant verkauft werden.